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Ein paar Worte zur "Spendensicherheit"
Die AG Märkische Kleinbahn ist durch das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin als gemeinnützig anerkannt. Wir unterliegen daher der steuerlichen Überwachung, die sich auch darauf erstreckt, dass wir unsere Mittel für unsere satzungsmäßigen Zwecke einsetzen und die Verwendungsbeschränkungen des § 55 der Abgabenordnung beachten.
Außerdem wird die Buchführung der MKB nach Maßgabe der Satzung von einem nicht dem Vorstand angehörenden Rechnungsprüfer geprüft, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird.
Der Erwerb des Spendensiegels mit der Gültigkeitsdauer von einem Jahr wäre mit der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr an das dzi in Höhe von 1500 € verbunden. Wir halten es für sinnvoller, die Beiträge und Spenden unserer Mitglieder und Förderer direkt unserer ehrenamtlichen satzungsmäßigen Arbeit zuzuführen, als damit die hauptamtliche Verwaltung einer ohnehin kapitalstarken Stiftung zu bezahlen, die mit dieser "Leistung" richtig gutes Geld "verdient" (nachzulesen in ihrem eigenen Geschäftsbericht).