Mitgliedschaft im Freundeskreis der MKB  

  •  Formelles

Die passive Mitgliedschaft in der MKB beginnt mit der Abgabe der Beitrittserklärung. Genaue Bestim­mungen hierüber sind in unserer Satzung nieder­gelegt.

•  Erwerb der Mitgliedschaft § 3 Abs. 5
•  Ende der Mitgliedschaft § 4
•  Beitragspflicht § 5 Abs. 2 und 4
 

  •  Pflichten

Die einzige Pflicht der passiven Mitglieder ist die Beitragspflicht. Jedes Mitglied legt seinen Beitrag in freier Selbsteinschätzung selbst fest. Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 20 € im Kalenderjahr und ist jeweils im ersten Kalendervierteljahr fällig. Er wird auch im Jahr des Beginns oder Endes der Mit­glied­schaft nicht zeitanteilig ermäßigt.
Im Eintrittsjahr ist eine zusätzliche Aufnahmegebühr von 10 € zu leisten.

  •  Rechte und Leistungen

Die Mitglieder des Freundeskreises sind berechtigt, bei bestehender Eignung und nach ihren per­sönlichen Fähig­keiten und Kräften an der Arbeit in der Betriebs­werk­statt Schönow mitzu­wirken — voraus­gesetzt, dass man das 14. Lebensjahr voll­endet hat.

Wir informieren unsere Mitglieder in wechselnden Abständen durch unsere Mitglieder­zeit­schrift mkb-aktuell. Außerdem werden die Mitglieder zu besonderen Veranstaltungen eingeladen.

  •  Beitrittserklärung

Wenn Sie Mitglied des Freundeskreises der MKB werden wollen, dann füllen Sie bitte die Beitritts­erklärung aus, die Sie hier als PDF-Dokument herunterladen können.

Minderjährige lassen die Erklärung bitte zusätzlich von ihrem gesetzlichen Vertreter unterschreiben.