Mitgliedschaft im Freundeskreis der MKB
• Formelles
Die passive Mitgliedschaft in der MKB beginnt mit der Abgabe der Beitrittserklärung. Genaue Bestimmungen hierüber sind in unserer Satzung niedergelegt.
• Erwerb der Mitgliedschaft | § 3 Abs. 5 |
• Ende der Mitgliedschaft | § 4 |
• Beitragspflicht | § 5 Abs. 2 und 4 |
• Pflichten
Die einzige Pflicht der passiven Mitglieder ist die Beitragspflicht. Jedes Mitglied legt seinen Beitrag in freier Selbsteinschätzung selbst fest. Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 20 € im Kalenderjahr und ist jeweils im ersten Kalendervierteljahr fällig. Er wird auch im Jahr des Beginns oder Endes der Mitgliedschaft nicht zeitanteilig ermäßigt.
Im Eintrittsjahr ist eine zusätzliche Aufnahmegebühr von 10 € zu leisten.
• Rechte und Leistungen
Die Mitglieder des Freundeskreises sind berechtigt, bei bestehender Eignung und nach ihren persönlichen Fähigkeiten und Kräften an der Arbeit in der Betriebswerkstatt Schönow mitzu
Wir informieren unsere Mitglieder in wechselnden Abständen durch unsere Mitgliederzeitschrift mkb-aktuell. Außerdem werden die Mitglieder zu besonderen Veranstaltungen eingeladen.
• Beitrittserklärung
Wenn Sie Mitglied des Freundeskreises der MKB werden wollen, dann füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus, die Sie hier als PDF-Dokument herunterladen können.
Minderjährige lassen die Erklärung bitte zusätzlich von ihrem gesetzlichen Vertreter unterschreiben.